Die Vorstände der AGS Hamburg-Mitte und der Landesvorstand der AGS Hamburg haben sich auf ihren letzten Sitzungen mit den Standortfragen beschäftigt:
"Wieviel Industrie braucht die Metropolregion Hamburg?" und
"Wie sieht eine moderne zukunftsorientierte Energiversorgung bei uns in der Metropolregion Hamburg aus?".
Deshalb finden Sie hier die
10 Thesen des Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung:
(1)
Energiepolitik in Deutschland kann nicht ohne Beachtung der
europapolitischen Vorzeichen gestaltet werden. Allein eine abgestimmte
europäische Energiepolitik kann die Aufgabe erfüllen, sichere, nachhaltige und
bezahlbare Energie für die privaten Haushalte und für die Wirtschaft zur Verfügung zu
stellen.
(2)
Die anstehenden Weichenstellungen für die Energieversorgung Europas und
Deutschlands müssen energiepolitisch legitimiert werden. Die Ausgestaltung
klima- und umweltpolitischer Instrumente muss energie- und wirtschaftspolitisch
tragfähig sein und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden
Gewerbes im Blick behalten.
(3)
Wir wollen eine wirksame Wettbewerbsordnung auch im europäischen
Energiebinnenmarkt als zentrales Steuerungsinstrument, um den Investitionsschub
auszulösen. Investitionen brauchen eine angemessene Rendite. Durch mehr
Wettbewerb wird die Energiestruktur in Deutschland auf eine veränderte, breitere
Basis bestellt, in der die Stadtwerke und Regionalversorger eine wichtige Rolle spielen
werden.
(4)
Deutschlands Vorbildfunktion in der Energiewende muss sich hinsichtlich der
ökonomischen Tragfähigkeit für Wohlstand und Beschäftigung beweisen.
Deutschland als bevölkerungsreichstem und wirtschaftsstärkstem Mitgliedstaat sowie
als Drehscheibe vieler Energietransporte kommt schon aus Eigeninteresse eine
Vorbildfunktion für die am 4. Februar 2011 von den Staats- und Regierungschefs
verabschiedete energiepolitische Strategie zu. Diese Vorbildfunktion Deutschlands
müssen wir auch bei der Beendigung der Kernenergienutzung unter Beweis stellen –
und zwar vor allem im Hinblick auf die ökonomische Tragfähigkeit für Wohlstand und
Beschäftigung.
(5)
Wir benötigen eine vertiefte Schätzung der energiewirtschaftlichen und
volkswirtschaftlichen Kosten der Energiewende. Weder die Realisierung der
energiepolitischen Strategie der EU noch die Beendigung der Kernenergienutzung
werden kostenlos zu haben sein. Die Kosten für den notwendigen Ausbau der
erneuerbaren Energien zwischen 2012 und 2030 beziffert eine erste
regierungsamtliche Schätzung (EEG-Erfahrungsbericht 2011des BMU) auf 175 Mrd. €;
hinzu kommt ein mindestens zweistelliger Mrd.-Betrag für den Ausbau der
Netzinfrastruktur, für die Errichtung neuer fossiler Kraftwerke sowie für die
Subventionen für Energieeffizienzmaßnahmen und Energiedienstleistungen. Diese
Größenordnung ist substantiell und bedarf daher vertiefter Schätzung der
energiewirtschaftlichen Kosten des Netzausbaus. Insbesondere aber bedarf es dringend einer Analyse der volkswirtschaftlichen Kosten einer solchen Erhöhung des Strompreises, die sich besonders durch zukünftige Investitionsverlagerungen und
Standortentscheidungen der stromverbrauchenden Industrie ergeben – im offenen und
industrieintensiven Deutschland höchstrelevant.
(6)
Gas und Kohle sind die kostenoptimalen Energieträger beim Ausstieg aus der
Kernenergie bis zum vollständigen Ersatz durch erneuerbare Energien.
Energiepolitik hat die Aufgabe, die industrielle Basis in Europa und in Deutschland zu
sichern. Die Wettbewerbsposition wichtiger europäischer Industriesektoren hängt von
der Verfügbarkeit sicherer Energie zu international wettbewerbsfähigen Preisen ab. Mit
dem sich jetzt abzeichnenden endgütigen Auslaufen der Kernenergie in Deutschland
bleiben als kostenoptimale Energieträger bis zum vollständigen Ersatz durch
erneuerbare Energien bis zur Mitte des Jahrhunderts Gas und Kohle, eingesetzt in
hocheffizienten Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung, mit CO2-Abscheidung und
vorgegebenen Grenzwerten für die Wirkungsgrade. Die Vorgaben des europaweiten
Emissionshandels sind durch Berücksichtigung entsprechender Anreizmechanismen zu
modifizieren. Die Ausgestaltung des Emissionshandels darf dabei nicht zu einer
Verlagerung zulasten der stromintensiven Industrie in Deutschland führen.
(7)
Die strategischen Bottlenecks für den Ausbau und die Optimierung der
Energieinfrastruktur (Stromnetze, Gaspipelines, Kraftwerke, Speicher) sind
Finanzierung, Genehmigung und Akzeptanz der Projekte sowie die
ausbaubedürftige grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
(8)
Für die notwendige Akzeptanz von Investitionen in die Energieinfrastruktur ist
ein gesellschaftlicher Konsens erforderlich. Zur Verkürzung überlanger und
unsicherer Genehmigungsverfahren sollten bundesländerübergreifende Planverfahren
zusammengelegt und der Rechtsweg durch Konzentration auf eine Kontrollinstanz
beschleunigt werden. Die FFH-Richtlinie sollte im Hinblick auf die Vermeidung von
Kollisionsrisiken zwischen Schutzgebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und
Leitungsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse modifiziert werden.
(9)
Bis 2020 ist eine konsequente Europäisierung der Förderinstrumente für
erneuerbare Energien unerlässlich. Um den Anteil von 20 % der erneuerbaren
Energien am Gesamtverbrauch bis 2020 zu erreichen, bedarf es neben einem stabilen
Fördersystem auch einer grundlegenden, EU-konformen Neuausrichtung der
Förderinstrumente nach Kosten- und CO2-Minderungseffizienz.
(10)
Mehr Energieeffizienz ist der Schlüssel für eine nachhaltige Energiepolitik.
Insbesondere im Gebäudebestand liegen erhebliche Effizienzreserven. Die
Sanierungsquote von aktuell ungenügenden ein Prozent ist auf mindestens zwei bis
drei Prozent anzuheben. Da die Finanzierung der energetischen Sanierung des privaten
Gebäudebestands mittels massiver Subventionierung und Zinsverbilligung bislang nicht
zum gewünschten Ergebnis geführt hat, sollten Anreizmöglichkeiten des Steuerrechts,
d.h. Sonderabschreibungen, und Klarstellungen im Mietrecht, d.h. Überwindung des
Vermieter-Mieter-Dilemmas durch Beteiligung des Vermieters an geringeren
Energiekosten, verstärkt genutzt werden. Die staatlichen Mittel sollten vorrangig zur
energetischen Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands eingesetzt werden.
Energiedienstleistungen, z.B. Contracting-Modelle, sollten umfassender, auch durch
gesetzliche Vorgaben, – wie dies bereits für hocheffiziente KWK-Fernwärme im
EEWärmeG geschehen ist – nutzbar gemacht werden.
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